Mitgliederversammlung

Liebe Mitglieder des Oschatzer Tennisvereins,

 

wir laden Euch herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung

am Freitag, 23.03.2018, 18:30 Uhr ein.

Bitte beachtet den Veranstaltungsort! Die Versammlung findet in diesem Jahr im Vereinshaus des FSV Oschatz statt.

 

Die Einladung sowie die Ordnung über die Arbeitsstunden erhaltet Ihr im Anhang.

Bereits heute möchten wir euch auch auf den Arbeitseinsatz am 14.04.2018 hinweisen.

 

Wenn Ihr im Vorfeld der Versammlung Fragen oder Anregungen habt, stehen wir euch gerne zur Verfügung. Ansonsten freuen wir uns,

euch am 23.März im Vereinshaus des FSV zu begrüßen.

 

Sportliche Grüße von

Kerstin sowie dem Vorstand des Vereins.

 


Oschatzer Tennisverein e. V.
Vorstandsvorsitzende Dr. Kerstin Arndt - Windhuk 8 - 04758 Oschatz - 03435 9889731 -
Internet: www.oschatzer-tv.de - E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

An alle Vereinsmitglieder
09.02.2018

 

Einladung Mitgliederversammlung
 

Sehr geehrtes Vereinsmitglied,
zur diesjährigen Mitgliederversammlung am
Freitag, 23.03.2018 um 18:30 Uhr
in das Vereinsheim des FSV Oschatz, Merkwitzer Straße 18 b in Oschatz,
laden wir Dich ganz herzlich ein.
Tagesordnung:

 

1. Begrüßung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
3. Bericht des Vorstandes
4. Bericht des Kassierers
5. Bericht des Kassenprüfers
6. Entlastung des Kassenprüfers
7. Neuwahl des Vorstandes
8. Wahl Kassenprüfer
9. Abstimmung über die Ordnung der Arbeitspflichtstunden
10. Sonstiges, u. a.
• Arbeitseinsätze
• Punktspiele, Mannschaften
• Bericht über den Arbeitsstand "vierter Tennisplatz"
• Veranstaltungen, u. a. Stadt- und Vereinsfest, Vereinsausflug,
Meisterschaften
11. Diskussion, Austausch
Wir freuen uns auf zahlreiche Beteiligung unserer Mitglieder.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Kerstin Arndt
Vorsitzende

 


Oschatzer Tennisverein e. V.
Ordnung über die Arbeitsstunden
(geltend ab dem Jahr 2018)

 

Zur Pflege und Instandsetzung der vereinseigenen Tennisanlage haben

die Mitglieder folgende Verpflichtung:
Alle Mitglieder leisten 5 Arbeitsstunden pro Jahr.
- Je nicht geleisteter Arbeitsstunde werden für Mitglieder ab 16 Jahre 5,00 EUR in Rechnung gestellt. Für Familienmitgliedschaften werden 10 h als Abrechnungsgrundlage angesetzt.
- Die Dokumentation erfolgt über Eintragung in ein, im Vereinshaus

ausliegenden Buches.
- Die Abrechnung wird am Jahresende vorgenommen und in der folgenden
Beitragsrechnung vermerkt.
- Für folgende Tätigkeiten rund um die Pflege der Tennisanlage werden

Arbeitsstunden angerechnet (nicht abschließend):


Teilnahme an Arbeitseinsätzen
Platzpflege
Pflege der Rasenfläche
Reinigung der Baude


Das vordergründige Ziel der Arbeitsstundenordnung ist es, die Qualität

der Tennisanlage zu verbessern und die Lasten der Instandhaltung gerecht

unter den Mitglieder zu verteilen.