Mitgliederversammlung
Oschatzer Tennisverein e. V.
Ordnung über die Arbeitsstunden
(geltend ab dem Jahr 2018)
Zur Pflege und Instandsetzung der vereinseigenen Tennisanlage haben
die Mitglieder folgende Verpflichtung:
Alle Mitglieder leisten 5 Arbeitsstunden pro Jahr.
- Je nicht geleisteter Arbeitsstunde werden für Mitglieder ab 16 Jahre 5,00 EUR in Rechnung gestellt. Für Familienmitgliedschaften werden 10 h als Abrechnungsgrundlage angesetzt.
- Die Dokumentation erfolgt über Eintragung in ein, im Vereinshaus
ausliegenden Buches.
- Die Abrechnung wird am Jahresende vorgenommen und in der folgenden
Beitragsrechnung vermerkt.
- Für folgende Tätigkeiten rund um die Pflege der Tennisanlage werden
Arbeitsstunden angerechnet (nicht abschließend):
•
Teilnahme an Arbeitseinsätzen
Platzpflege
Pflege der Rasenfläche
Reinigung der Baude
Das vordergründige Ziel der Arbeitsstundenordnung ist es, die Qualität
der Tennisanlage zu verbessern und die Lasten der Instandhaltung gerecht
unter den Mitglieder zu verteilen.