Arbeitsstundensatzung
Oschatzer Tennisverein e. V.
Ordnung über die Arbeitsstunden
(geltend ab dem Jahr 2018)
Zur Pflege und Instandsetzung der vereinseigenen Tennisanlage haben die Mitglieder folgende Verpflichtung:
Aktive, Studenten, Jugendliche ab 16 Jahren und Rentner leisten 5 Arbeitsstunden pro Jahr.
- Je nicht geleistete Arbeitsstunde werden 5,00 EUR in Rechnung gestellt.
- Die Dokumentation erfolgt über Eintragung in ein im Vereinshaus ausliegenden
Buches.
- Die Abrechnung wird am Jahresende vorgenommen und in der folgenden
Beitragsrechnung vermerkt.
- Für folgende Tätigkeiten rund um die Pflege der Tennisanlage werden Arbeitsstunden
angerechnet (nicht abschließend):
Teilnahme an Arbeitseinsätzen
Platzpflege
Pflege der Rasenfläche
Reinigung der Baude
Das vordergründige Ziel der Arbeitsstundenordnung ist es, die Qualität der Tennisanlage zu
verbessern und die Lasten der Instandhaltung gerecht unter den Mitglieder zu verteilen.