Arbeitsstundensatzung

                                                         Oschatzer Tennisverein e. V.
                                                           Ordnung über die Arbeitsstunden
                                                              (geltend ab dem Jahr 2018)


Zur Pflege und Instandsetzung der vereinseigenen Tennisanlage haben die Mitglieder folgende Verpflichtung:


Aktive, Studenten, Jugendliche ab 16 Jahren und Rentner leisten 5 Arbeitsstunden pro Jahr.

- Je nicht geleistete Arbeitsstunde werden 5,00 EUR in Rechnung gestellt.

- Die Dokumentation erfolgt über Eintragung in ein im Vereinshaus ausliegenden
  Buches.

- Die Abrechnung wird am Jahresende vorgenommen und in der folgenden
  Beitragsrechnung vermerkt.

- Für folgende Tätigkeiten rund um die Pflege der Tennisanlage werden Arbeitsstunden
  angerechnet (nicht abschließend):

  Teilnahme an Arbeitseinsätzen
  Platzpflege
  Pflege der Rasenfläche
  Reinigung der Baude

Das vordergründige Ziel der Arbeitsstundenordnung ist es, die Qualität der Tennisanlage zu
verbessern und die Lasten der Instandhaltung gerecht unter den Mitglieder zu verteilen.